Betreiber haften u.U. persönlich für Schäden an Rauchmeldern und Feststellanlagen

Aus aktuellen Anlass weisen wir darauf hin, dass Betreiber für Schäden an Rauchmeldern und Feststellanlagen u.U. persönlich haften. Es ist immer wieder festzustellen, dass Betreiber der monatlichen Prüfpflicht nach DIN 14677, DIBt und deren Dokumentation nicht nachkommen. Ein abgeschlossener Wartungsvertrag schützt Sie nicht, sondern nur das Zusammenspiel aller vorgeschriebenen Abläufe und einer sauberen Dokumentation.

Eine oft gestellte Frage hierzu ist, wie dokumentiere ich die wiederkehrende Abnahme und Prüfung einer Feststellanlage.
„Das Inbetriebnahme- und Wartungsset des jeweiligen Herstellers stellt Ihnen sämtliche
Unterlagen und Kennzeichnungsschilder sowohl für die Abnahmeprüfung als
auch für die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen bereit. Dabei richtet
sich das Set nach den allgemeinen Anforderungen des DIBt, nach der
Zulassung des Herstellers und nach der Instandhaltungsnorm DIN14677. Es ist
nach der Abnahmeprüfung vom Betreiber aufzubewahren und für die
Protokollierung der wiederkehrenden Überprüfungen und Wartungen dem
Kundendiensttechniker zur Verfügung zu stellen.  (Quelle Hekatron)“

Wir sind zertifizierter Partner diverser Hersteller, kommen Sie auf uns zu.

Unser Team steht Ihnen rund um die Tür fachkundig zur Seite.

 

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